Compliance
Compliance bedeutet sinngemäß die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien durch Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen.
Compliance ist für die Wiener Wohnen Hausbetreuung die Grundhaltung für ein verantwortungsbewusstes und regelkonformes Handeln.
Als Unternehmen im öffentlichen Eigentum ist der Wiener Wohnen Hausbetreuung die Erbringung einer hohen Dienstleistungsqualität sowie die Werte Integrität, Transparenz, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein besonders wichtig.
Wir arbeiten nach folgenden Grundsätzen:
- Wir legen großen Wert auf Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit
- Wir arbeiten transparent, nachvollziehbar und informieren aktiv
- Wir nehmen keine Vorteile an
- Wir schützen vertrauliche Informationen und geben diese nicht unautorisiert weiter
- Kolleg*innen, Kund*innen und Vertragspartner*innen begegnen wir fair und respektvoll
- Korruption und strafrechtliche Delikte sind verboten
Hinweisgeber*innen-System
Sie haben Kenntnis von kriminellen Handlungen, die die Wiener Wohnen Hausbetreuung betreffen oder haben einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze der Wiener Wohnen Hausbetreuung beobachtet und möchten dazu einen Hinweis geben? Wie in vielen Unternehmen gibt es zu diesem Zweck ein sogenanntes Hinweisgeber*innen-System.
Das Hinweisgeber*innen-System bietet Ihnen einen geschützten Bereich um Beobachtungen unter Nennung Ihres Namens oder anonym abzugeben. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Hinweis unter Garantie die richtigen Ansprechpartner*innen erreicht und mit ebenso großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird.
Unabhängig davon, ob Sie einen Hinweis unter Nennung Ihres Namens oder anonym abgeben, bitten wir Sie, einen geschützten Postkasten einzurichten. Über den geschützten Postkasten können wir Rückmeldung geben oder Fragen stellen.
Hinweisgeber*innen-System der Stadt Wien
Für die Meldung von Missständen oder Rechtsverstößen, welche andere Organisationseinheiten der Stadt Wien, insbesondere Wiener Wohnen betreffen, nutzen Sie bitte das Wiener Hinweisgeber*innen-System der Stadt Wien.
Wozu dient dieses System?
Über das Hinweisgeber*innen-System können Sie - namentlich oder anonym - Meldungen zu Verstößen gegen Gesetze, Regelungen oder interne Vorgaben bei der Wiener Wohnen Hausbetreuung abgeben.
Dieses System schützt Sie und bietet Ihnen eine sichere Kommunikations-Plattform.
Das System darf nicht dazu verwendet werden, wissentlich falsche oder verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben.
Durch die Einrichtung eines Postkastens können wir mit Ihnen auch anonym kommunizieren.
Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Die Wiener Wohnen Hausbetreuung erwartet von ihren Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen die selbstverständliche Einhaltung der Gesetze, Regelungen und internen Vorgaben.
Falsches Verhalten einzelner Personen kann den Unternehmenserfolg bedrohen, Arbeitsplätze gefährden und das Image des Unternehmens schädigen.
Um das Unternehmen und seine Mitarbeiter*innen zu schützen, geht die Wiener Wohnen Hausbetreuung konkreten Hinweisen auf mögliche Verstöße innerhalb des Unternehmens aktiv nach.
Haben Sie Kenntnis und konkrete Hinweise über Verstöße innerhalb der Wiener Wohnen Hausbetreuung, dann melden Sie uns diese.
Ihre Meldung ist wichtig! Denn dadurch können wir Verstöße abstellen und künftig verhindern.
Welche Fälle können gemeldet werden?
Dieses Hinweisgeber*innen-System wurde für die Meldung von Hinweisen zu folgenden Sachverhalten eingerichtet:
- Korruption und Bestechung
- Diebstahl und Betrug
- Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und IT-Sicherheitsrichtlinien
- Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
- Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
- Verstöße nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
- Sonstige schwerwiegende Verstöße
Bitte berücksichtigen Sie, dass allgemeine Anliegen, Wünsche oder Beschwerden nicht über das Hinweisgeber*innen-System entgegengenommen werden können.
Wie läuft eine Meldung ab?
Der Meldeprozess umfasst 4 Schritte:
- Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen, sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
- Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung gefragt – also worum es geht.
- Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zum Fall über eine einfache Antwortauswahl. Für den freien Text haben Sie 5.000 Zeichen zur Verfügung, was einer vollgeschriebenen Seite entspricht. Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch eine Datei bis zu 10 MB mitsenden. Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor, also über Sie selbst enthalten können. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer als Beleg dafür, dass Sie diese Meldung gesendet haben.
- Im Anschluss können Sie sich einen eigenen, geschützten Postkasten einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.
Falls Sie bereits einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über den Button „Login“ zu diesem. Auch hier müssen Sie zunächst die Sicherheitsabfrage bestätigen.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Meldesystem Ihre Anonymität automatisch.
Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Fall interessiert sind. Das Meldesystem dient nur dazu, Missstände aufzudecken und finanzielle Schäden abzuwenden.
Bekomme ich Informationen und Rückmeldungen zur Bearbeitung meines Hinweises?
Ja, wenn Sie sich einen geschützten Postkasten einrichten.
Oberstes Prinzip des Meldeverfahrens ist der Schutz der hinweisgebenden Person. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist zertifiziert.
Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie Pseudonym/ Benutzername und Kennwort selbst. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Diese Zugangsdaten sind für niemanden außer Sie selbst sichtbar.
Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben, müssen Sie keine persönlichen Angaben machen. Geben Sie dafür keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen! Bitte verwenden Sie für die Meldung kein von Ihrer Arbeitgeberin zur Verfügung gestelltes Endgerät.
Über den geschützten Postkasten wird Ihnen die bearbeitende Person Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht oder wird Ihnen Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten - Sie bleiben auch während des Dialogs anonym.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt ausschließlich durch erfahrene, eigens dafür geschulte Mitarbeiter*innen.
Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte geben Sie möglichst die Referenznummer Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht mehr vorhanden.
Was ist ein geschützter Postkasten und wofür ist er wichtig?
Nach Abgabe Ihrer Meldung haben Sie die Möglichkeit einen geschützten Postkasten einzurichten.
Über diesen Postkasten können wir uns mit Ihnen auch anonym austauschen. Wir können Ihnen Rückmeldung geben und bei Unklarheiten Fragen stellen.
So erhöht sich die Chance Verstöße aufzuklären.
Auch bei der Nutzung des geschützten Postkastens bleibt Ihre Anonymität gewahrt.
Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?
Es ist möglich, dass Sie Ihren Hinweis auf Rechtsverletzungen auch bei den zuständigen Behörden und externen Stellen im Sinne des HSchG, wie etwa dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), abgeben.
Zuerst sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Hinweis nicht besser bei der internen Stelle des Unternehmens abgeben. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgeber*innen-System nicht möglich oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Wo kann ich allgemeine Anfragen oder Beschwerden einbringen?
Für Anregungen, Wünsche, Beschwerden und Fragen rund um die Wiener Wohnen Hausbetreuung stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:
Für Mitarbeiter*innen
Erste und wichtigste Ansprechperson für Mitarbeiter*innen ist die direkte Führungskraft. Zudem können sich Mitarbeiter*innen an ihren Betriebsrat wenden. Auch im firmen-internen Intranet finden Mitarbeiter*innen alle wichtigen Kontaktstellen.
Für Mieter*innen
Die Service-Nummer 05 75 75 75 steht Mieter*innen rund um die Uhr zur Verfügung. In den von der Wiener Wohnen Hausbetreuung betreuten Wohnhausanlagen finden Mieter*innen ihre persönliche Ansprechperson auf der Infotafel im Stiegenhaus.
Für Geschäftspartner*innen und Kund*innen
Geschäftspartner*innen und Kund*innen wenden sich an ihre persönliche Ansprechperson bei der Wiener Wohnen Hausbetreuung. Alternativ steht ihnen unser Kund*innen-Service unter 05 75 75 75 und unter: office@hausbetreuung-wien.at zur Verfügung.
Erklärvideo Hinweisgeber*innen-System
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Kontakt
Viktoria Harrer
Compliance Officer
Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH
Erdbergstraße 200
1030 Wien